[Evénement du X.X.]
Sommaire Projet Situation actuelle Principales améliorations Nos arguments
Projet «Arrêté fédéral concernant la modification de l’article constitutionnel relatif à la procréation médicalement assistée et au génie génétique dans le domaine humain» (Art. 119 al. 2 let. C): Énoncé: «Ne peuvent être développés hors du corps de la femme jusqu’au stade d’embryons que le nombre d’ovules humains, … § Avant: … pouvant être immédiatement implantés.» … nécessaire à la procréation médicalement assistée.» Maintenant:
Projet Révision de la loi sur la procréation médicalement assistée Développement autorisé de 12 embryons Conservation des embryons autorisée Autorisation du diagnostic préimplantatoire La révision de la loi A été adoptée par le Parlement Peut uniquement entrer en vigueur sur la base de l’article constitutionnel modifié Le délai référendaire débute automatiquement avec l’adoption de l’article constitutionnel
Situation actuelle Législation restrictive DPI autorisé DPI non-autorisé (Suisse et Lituanie) DPI autorisé mais pas pratiqué DPI = Diagnostic préimplantatoire (ici, en cas de maladies héréditaires graves) Législation restrictive Suisse: une des lois sur la procréation médicalement assistée les plus restrictives d’Europe § DPI autorisé dans 27 des 28 pays de l’UE et en Norvège § Heute hat die Schweiz eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetze Europas. Teilweise seit Jahrzehnten ist die Präimplatationsdiagnostik, zur Erkennung von schweren Erbkrankheiten, in vielen Ländern Europas zugelassen. In 27 von 28 EU-Staaten, sowie in Norwegen ist PID erlaubt. Verschiedene Massnahmen, welche die Chance auf eine erfolgreiche Unfruchtbarkeitsbehandlung erhöhen, sind in der Schweiz verboten. Deshalb sind oft wiederholte Versuche notwendig, was die Behandlung unnötig verlängert und die Paare emotional stark belastet. Das verunmöglicht eine optimale Behandlung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch. Eine Folge der restriktiven Gesetzgebung ist ein Medizintourismus ins Ausland.
Situation actuelle Législation restrictive Pas de possibilité de traitement optimal de l’infertilité → chances de réussite inutilement réduites Risque accru de grossesses multiples souvent à l’origine de complications pour la mère et l’enfant Die Kombination von wiederholten Enttäuschungen und strapaziösen medizinischen Behandlungen ist sehr belastend. Diesen Paaren, die sich nichts sehnlicher wünschen, als ein eigenes Kind in den Armen zu halten, sollten wir nicht unnötig Steine in den Weg legen. Mit der aktuellen Gesetzeslage ist dies allerdings der Fall: Schweizer Paare können in ihrem eigenen Land nicht optimal behandelt werden. Interruptions de grossesse et avortements précoces évitables
Ce qui change Il s’agit de proposer un TRAITEMENT OPTIMAL aux couples ayant un désir d’enfant non réalisé. Constitution/loi actuelle Nouvelle réglementation Pourquoi oui? Règle des 3: Seuls trois embryons peuvent être développés jusqu’au jour 5. Règle des 12: Possibilité de développer 12 embryons jusqu’au jour 5. Meilleur taux de réussite des traitements de l’infertilité Tous les embryons doivent être implantés. Tous les embryons ne doivent pas être implantés. Possibilité de sélectionner ceux qui sont appropriés. Meilleur taux de réussite et risque moindre de grossesses multiples dangereuses. Il est interdit de conserver des embryons en vue de futures fécondations artificielles. Les embryons peuvent être conservés et implantés ultérieurement. Le couple ne doit plus subir toutes les contraintes à chaque échec. Interdiction du diagnostic préimplantatoire visant à dépister des maladies héréditaires graves/ anomalies chromosomiques Le diagnostic préimplantatoire est autorisé. Pas de transmission de maladies héréditaires graves Moins d’interruptions de grossesse
Addition de sperma- tozoïdes Ce qui change Diagnostic prénatal pour la détection de maladies héréditaires et interruption volontaire de grossesse autorisés. A partir de la 11e semaine de grossesse Prélèvement des ovules Jour 0 Aujourd’hui Jour 1 max. 3 embryons sont développés, les autres congelés. Après adoption de l’article constitu- tionnel et de la loi max. 12 embryons seront développés. Les restants seront congelés. Jour 5 Interdiction du diagnostic préimplantatoire pour la détection d’une pré-disposition à une maladie grave héréditaire Diagnostic préimplan-tatoire autorisé – les embryons comportant des maladies héré-ditaires ne doivent pas être implantés TOUS les embryons doivent être implantés: Risque de grossesse multiple UN SEUL embryon est implanté, les restants seront congelés. Addition de sperma- tozoïdes (insémination)
Eviter un stress et des contraintes inutiles pour les couples concernés Disons OUI Les couples ayant un désir d’enfant non réalisé présentent souvent un long passé de souffrance Chaque traitement de l’infertilité est une contrainte corporelle et psychique pour les couples concernés Il est aberrant que la réglementation actuelle sur la procréation médicalement assistée leur refuse un traitement optimal Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben oft einen jahrelangen Leidensweg hinter sich. Es ist deshalb falsch, dass ihnen die heutige Regelung der Fortpflanzungsmedizin eine optimale Behandlung verwehrt. Mit dem Verfassungsartikel „Ja zur Fortpflanzungsmedizin“ können wir dies ändern. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben oft einen jahrelangen Leidensweg hinter sich. Die Kombination von wiederholten Enttäuschungen und strapaziösen medizinischen Behandlungen ist sehr belastend. Diesen Paaren, die sich nichts sehnlicher wünschen, als ein eigenes Kind in den Armen zu halten, sollten wir nicht unnötig Steine in den Weg legen. Mit der aktuellen Gesetzeslage ist dies allerdings der Fall: Schweizer Paare können in ihrem eigenen Land nicht optimal behandelt werden. Heute verfügt die Schweiz über eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetze in Europa. Verschiedene Massnahmen, welche die Chance auf eine erfolgreiche Unfruchtbarkeitsbehandlung erhöhen, sind verboten. Deshalb sind oft wiederholte Versuche notwendig, was die Behandlung unnötig verlängert und die Paare emotional stark belastet.
Permettre un traitement optimal de l’infertilité Disons OUI L’article constitutionnel «en faveur de la procréation médicalement assistée» améliore le traitement de l’infertilité en Suisse: Il est possible d’implanter dans l’utérus de la femme un seul ovule développé, approprié et viable. Les chances de grossesse sont optimisées. Der Verfassungsartikel „für die Fortpflanzungsmedizin“ verbessert die Kinderwunschbehandlung in der Schweiz. Er erlaubt, 12 anstatt nur 3 befruchtete Eizellen zu entwickeln und entwickelte Eizellen am Tag 5 einzufrieren. Diese Neuregelung ist zentral. Sie ist die Voraussetzung für eine optimale Behandlung: Der Frau kann eine einzige, lebensfähige entwickelte Eizelle übertragen werden. Die Chancen auf eine Schwangerschaft werden optimiert. Das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften wird gleichzeitig reduziert. Bei der künstlichen Befruchtung (in vitro Fertilisation) werden die Eizellen im Reagenzglas mit einer Samenzelle befruchtet und der Frau 5 Tage später übertragen. Das Problem heute ist die sogenannte 3er-Regel: Es dürfen maximal drei befruchtete Eizellen bis Tag 5 entwickelt werden. Die übrigen befruchteten Eizellen müssen eingefroren werden. Zudem müssen alle entwickelten Eizellen übertragen werden – das Einfrieren zu diesem späteren Zeitpunkt ist verboten. Die Problematik dieser 3er-Regel wird schnell klar, wenn man sich vor Augen hält, dass nur jede sechste befruchtete Eizelle entwicklungsfähig ist. Dies gilt auch bei der natürlichen Befruchtung. So müssen den betroffenen Frauen heute zwangsläufig oft nicht entwicklungsfähige Eizellen übertragen werden. Um die Erfolgschance dennoch intakt zu halten, werden deshalb in der Regel zwei bis maximal drei befruchtete Eizellen transferiert. Dies wiederum erhöht das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft mit allen gesundheitlichen Gefahren für Mutter und Kind. Die neue Regelung erlaubt deshalb die Weiterentwicklung von maximal 12 befruchteten Eizellen bis 5 Tage. Jene überlebensfähigen entwickelten Eizellen, die nicht übertragen werden, dürfen eingefroren werden. Mit der neuen Regelung steigt die Erfolgschance für eine Schwangerschaft pro Behandlungszyklus. Denn der Entscheid, welche entwickelte Eizelle übertragen wird, muss erst am Tag 5 gefällt werden. Die Entwicklungsfähigkeit ist am Tag 5 im Mikroskop viel besser ersichtlich als nach Tag 1. Das erlaubt es dann auch, nur eine einzige, entwicklungsfähige Eizelle auszuwählen und zu übertragen. Die konservierten entwickelten Eizellen können für eine weitere Behandlung verwendet werden. Dies kann der Fall sein nach einer erfolglosen Behandlung oder bei einem allfälligen späteren Kinderwunsch. Die entwickelten Eizellen dürfen maximal 10 Jahre aufbewahrt werden. Anschliessend müssen sie vernichtet werden. Mit Zustimmung des Paares dürfen sie für die Stammzellenforschung zur Verfügung gestellt werden.
Risques inutiles pour la santé de la mère et de l’enfant Disons OUI La législation actuelle résulte fréquemment dans des cas de grossesses multiples supérieurs à la moyenne. Les grossesses multiples sont souvent à l’origine de naissances prématurées (risque de handicap, risque accru de mortalité) et de complications supplémentaires pour la mère pendant la grossesse. Die heutige Rechtslage provoziert unnötige gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind. Kinderwunschbehandlungen führen mit der heutigen Regelung überdurchschnittlich häufig zu Mehrlingsschwangerschaften. Mit Mehrlingsschwangerschaften gehen vermehrte Komplikationen während der Schwangerschaft und ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko mit Gefahr einer körperlichen und geistigen Behinderungen einher. Diese Risiken können wir mit dem Verfassungsartikel „für die Fortpflanzungsmedizin“ stark reduzieren. Heute werden der Frau zwei bis maximal drei entwickelte Eizellen übertragen, um die Erfolgschance für eine Schwangerschaft zu erhöhen. Die restriktive Gesetzgebung und die sogenannte 3er-Regel machen dies notwendig. Mit dem Verfassungsartikel „Für die Fortpflanzungsmedizin“ wäre das Übertragen von mehreren entwickelten Eizellen nicht mehr nötig. Es wird nur noch eine, entwicklungsfähige Eizelle übertragen. Das Risiko für eine Mehrlingsschwangerschaft ist damit kaum mehr höher als bei einer natürlichen Befruchtung. Die gesundheitlichen Risiken von Mehrlingsschwangerschaften sind hoch. Frauen, die Zwillinge oder gar Drillinge erwarten, müssen bereits während der Schwangerschaft mit Komplikationen rechnen. Sie leiden häufiger unter hohem Blutdruck, Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung), Plazentakomplikationen und Blutungen. Das Risiko für eine Frühgeburt vor der 32. Woche ist stark erhöht – oft mit gesundheitlichen Folgen für das Kind. Kinder, die zu früh auf die Welt kommen, haben ein erhöhtes Risiko für körperliche und geistige Behinderungen und ein erhöhtes Sterberisiko.
Grossesses multiples: l’exemple de la Suède Nach der Einführung des Einzel-Embryo-Transfers im Jahr 2002 ist die Zahl von Mehrlingsschwangerschaften in Schweden drastisch gesunken. Dies ist wichtig, weil Mehrlingsschwangerschaften öfters zu Frühgeburten führen. Bei Frühgeburten ist das Risiko für eine Behinderung beim Neugeborenen und auch dessen Sterberisiko deutlich erhöht. Auch die Mutter ist bei einer Mehrlingsschwangerschaft vermehrten Komplikationen ausgesetzt. In der Schweiz führt heute jede fünfte erfolgreiche Kinderwunschbehandlung zu einer Mehrlingsschwangerschaft. B. Källen, O. Finnström, A. Lindam, E. Nilsson, K.-G. Nygren, P. Otterblad Olausson, Trends in delivery and neonatal outcome after in vitro fertilization in Sweden. Data for 25 years, in: Human Reproduction, Vol. 25, No. 4, p. 1026-1034, 2010.
Pourquoi Oui Le projet est équilibré et moderne: Le projet règlemente mieux que jamais la procréation médicalement assistée selon des exigences éthiques strictes (pas de sélection des embryons sur des critères positifs). Le diagnostic préimplantatoire est autorisé dans la plupart des pays européens et établi depuis longtemps. Les couples suisses ne sont pas contraints de se rendre à l’étranger pour bénéficier d’un traitement optimal (plus de tourisme de la procréation médicalement assistée). Die Vorlage hält Mass und ist eine ausgewogene Antwort auf gesellschaftliche und medizinische Entwicklungen. Sie stellt die Eigenverantwortung der betroffenen Paare in den Vordergrund. Auch die nationale Ethikkommission spricht sich für eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin aus. PID ist in den meisten westeuropäischen Staaten etabliert und anerkannt. Die Schweiz ist in dieser Hinsicht weit im Hintertreffen und droht den Anschluss zu verlieren. Aufgeklärte westliche Gesellschaften können verantwortungsvoll mit dieser Technologie umgehen, das zeigt ein Blick auf die Europakarte: Mit Ausnahme von Litauen ist PID in allen EU-Ländern und auch in Norwegen zulässig, teilweise schon mehr als 20 Jahre lang. Zudem bleibt der Zugang zur künstlichen Befruchtung und Präimplantationsdiagnostik (PID) auch mit der neuen Vorlage auf einen kleinen Kreis von einigen Hundert Personen beschränkt. Fortpflanzungsverfahren und die Untersuchung des Erbgutes von in vitro befruchteten Eizellen sind Paaren vorbehalten, die auf keinem anderen Weg ein Kind bekommen können oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihren Nachkommen schwere Krankheiten vererben. Für alle anderen Personen besteht kein Zugang zu künstlichen Befruchtung und PID. Die Schweiz kennt heute eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetze in Europa. Eine optimale Behandlung ist aufgrund der Gesetzgebung nicht möglich. Mit der Annahme des Verfassungsartikels für die Fortpflanzungsmedizin müssen Schweizer Paare nicht mehr ins Ausland reisen, um eine optimale Behandlung zu erhalten. Die Schweiz verfügt über eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetze in Europa. Es sind verschiedene Methoden verboten. Deshalb reisen jährlich mehrere hundert Paare ins Ausland, weil sie dort Behandlungsmöglichkeiten vorfinden, welche in der Schweiz verboten sind. Vorhandene Infrastruktur und bestehendes Know-how nützen Bei Annahme der Vorlage können Paare von der hochstehenden Infrastruktur und dem vorhandenen Know-how in der Schweiz profitieren und müssen nicht mehr ins Ausland reisen, um eine optimale Behandlung zu erhalten. Schweizer Reproduktionsmediziner und Reproduktionsmedizinerinnen zeichnen sich durch ein hohes Berufsethos aus und sind bekannt für eine genaue Datenerfassung und Kommunikation. Seit das Fortpflanzungsmedizingesetz im Jahr 2001 in Kraft gesetzt wurde, sind von Schweizer Kinderwunsch-Zentren weder Missbräuche, noch Gerichtsfälle bekannt geworden. Rückstand in Forschung und Entwicklung verhindern Fällt die Schweiz aufgrund von restriktiven gesetzlichen Bestimmungen zu stark hinter das Ausland zurück, droht ein unüberbrückbarer Gap zu entstehen: Während im Ausland die Forschung und Technologie weiter fortschreitet, bleibt die Schweiz stehen. Ist der Rückstand einmal zu gross, können wir nicht mehr aufholen. Das hat negative Auswirkungen auf den Forschungsstandort Schweiz. Vor allem aber hat es negative Auswirkungen für die Schweizer Patientinnen und Patienten, welche immer mehr ins Ausland fahren müssen, um die optimale medizinische Behandlung zu erhalten. Besser erlauben und kontrollieren als verbieten Werden Untersuchungen am Erbgut von in vitro entwickelten Eizellen in der Schweiz erlaubt, so lässt sich die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrollieren. Verlassen betroffene Paare die Schweiz, um sich im Ausland behandeln zu lassen, ist keine Qualitätskontrolle und keine Überprüfung der medizinischen Rahmenbedingungen möglich. Die Paare, die sich im Ausland behandeln lassen, kommen dann oft mit Mehrlingsschwangerschaften zurück und lassen sich in den hiesigen Spitälern behandeln (inkl. Frühgeburten).
Pourquoi Oui Responsabilité individuelle des parents mise en avant: Le DPI n’est autre qu’un diagnostic prénatal anticipé. A son instar, la décision revient entièrement aux parents. Le diagnostic préimplantatoire occasionne moins d’interruptions de grossesse. L’électorat mise sur des solutions responsables Die Gleichbehandlung von Präimplantations- und Pränataldiagnostik ist letztlich konsequent. Aus ethisch-moralischer Sicht steigt die Schutzwürdigkeit des werdenden Lebens mit der zunehmenden Entwicklung des Embryos. Es ist deshalb zu vermeiden, ein Kind mit ausgebildeten Organen und Körperteilen entstehen zu lassen, wenn die Eltern bereits von Anfang an wissen, dass sie ein behindertes oder schwer krankes Kind nicht austragen werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei möglich. Das Stimmvolk sprach sich im Jahr 2002 deutlich für diese Form der Fristenregelung aus. Es besteht also ein breiter gesellschaftlicher Konsens, einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche zu erlauben. Demgegenüber ist heute der Verzicht auf das Übertragen einer 5 Tage alten entwickelten Eizelle, die später abgetrieben wird, verboten. Dieser Widerspruch kann mit der Verfassungs- und Gesetzesänderung behoben werden. Die Präimplantationsdiagnostik erlaubt es, eine entwickelte Eizelle noch vor der Übertragung auf schwere Erbkrankheiten hin zu untersuchen. Gesunde Träger einer schweren Erbkrankheit können nur dank der Präimplantationsdiagnostik eine Übertragung auf ihr Kind ausschliessen. Bis anhin mussten sie eine Schwangerschaft „auf Probe“ und je nach Ergebnis der vorgeburtlichen Untersuchungen einen Schwangerschaftsabbruch in Kauf nehmen. Weil schwere Erbkrankheiten oft eine sehr hohe Übertragungsrate aufweisen (>25 Prozent), ist die Präimplantationsdiagnostik für betroffene Paare ein Segen. Viele europäische Länder mit Ausnahme von Litauen und der Schweiz erlauben PID zwecks Früherkennung von schweren Erbkrankheiten. Damit verunmöglichen wir es gesunden Trägern von schweren Erbkrankheiten, ohne Übertragungsrisiko Eltern zu werden. Mit dem Verfassungsartikel für die Fortpflanzungsmedizin können wir das ändern. Die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht zudem, ebenfalls bereits vor der Übertragung der entwickelten Eizelle allfällige Chromosomenstörungen festzustellen. Damit kann der Entscheid für oder gegen eine genetische Untersuchung bereits vor einer Schwangerschaft gefällt werden. Wie bei den vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik) soll der Entscheid auch bei der Präimplantationsdiagnostik alleine in der Verantwortung der Eltern liegen. Die Eltern haben zudem das Recht auf Nicht-Wissen – eine PID ist ein bewusster Entscheid, man kann auch verzichten. Der Staat soll bei der Präimplantationsdiagnostik auf die Eigenverantwortung der betroffenen Paare setzen – wie er dies auch bei der Pränataldiagnostik tut: Es liegt heute in der alleinigen Verantwortung der Eltern, ob sie ein Kind, bei dem während der Schwangerschaft eine schwere Behinderung festgestellt wird, zur Welt bringen wollen oder nicht. Dieser Grundsatz ist in der Schweiz spätestens seit der Einführung der Fristenlösung unbestritten. Mit der Pränataldiagnostik kann dieser Entscheid für jene Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch vorverlegt werden. Le diagnostic préimplantatoire (DPI) est facultatif – les couples concernés en prennent la décision.